Ende der Selektivverträge Homöopathie zum 31.12.2026
Der Deutsche Bundestag hat mit dem neuen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen, die Finanzierung homöopathischer und integrativer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend zu beenden.
Damit dürfen gesetzliche Krankenkassen ab dem 01.01.2027 Homöopathie nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung oder über Verträge der besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) anbieten. Homöopathische Erst- und Folgeanamnesen und homöopathische Akutbehandlungen können damit nur noch bis zum Jahresende abgerechnet werden, sofern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ihre Satzung nicht schon vorher ändert.
Seit dem 30.07.2026 können homöopathische Arzneimittel nicht mehr auf Kassenrezept (rosa Rezept) verordnet werden.
Erstattungen von Arzneimittelkosten für auf Privatrezept verordnete homöopathische Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistungen sind voraussichtlich noch bis Ende 2026 möglich, sofern die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ihre Satzung nicht schon vorher ändert.
Wie geht es weiter?
Wir möchten Ihnen die gewohnte Versorgung auf hohem Niveau weiterhin anbieten. Alle Leistungen, die die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten (Rezepte, Krankschreibungen, Blutentnahmen, EKgs, klinische Untersuchung durch die Ärztinnen bei akuten oder chronischen Beschwerden, Check-ups….) erbringen wir weiterhin über diese.
Darüber hinausgehende Gesprächsleistungen im Rahmen der homöopathischen oder integrativmedizinischen Behandlung (auch in Akutfällen) müssen wir ab dem 1.1.2027 leider privat (nach GOÄ) in Rechnung stellen.
Bitte fragen Sie bei unseren Mitarbeiterinnen nach einer Gebührenliste und dem privaten Behandlungsvertrag für die Weiterbehandlung ab 1.1.2027.
Zusatzversicherungen
Falls Sie für sich klären möchten, ob Sie sich für die Ärztliche Homöopathie im Rahmen einer Zusatzversicherung versichern können, empfehlen wir, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden und nach entsprechenden Zusatzpaketen zu fragen, die evt mit einer erleichterten Gesundheitsprüfung zugänglich sind.
Darüber hinaus gibt es einige Versicherer, die gezielte Angebote zur Erstattung ärztlicher homöopathischer Leistungen haben.
Sehr hilfreiche Hinweise zu solchen Zusatzversicherungen finden Sie auf der Internetseite Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V.
https://www.homoeopathie-online.info/private-zusatzversicherungen-2/
Wir bilden aus

Die vielseitigen Aufgaben in unserer Hausärztlichen Praxis und das gute Betriebsklima prädestinieren uns zum Ausbildungsbetrieb. Neben den administrativen Tätigkeiten wie der Verwaltung der Patientenakten und der Terminvergabe lernt man bei uns die fachgerechte Durchführung von Blutentnahmen, Ekgs, Lungenfunktionsprüfungen und vieles mehr. Wir freuen uns jederzeit über Bewerbungen.
